FAQ zur Sperrung von Karten und OnlineBanking
Was tue ich, wenn meine girocard, Kreditkarte oder mein Smartphone mit meinen digitalen Karten oder mit VR SecureGo plus für das OnlineBanking gestohlen wurde?
Wenn Sie bestohlen wurden, lassen Sie die Debitkarte oder Kreditkarte bzw. Ihr OnlineBanking unverzüglich sperren. Außerdem müssen Sie den Diebstahl Ihrer Karten sowie Ihres mobilen Endgeräts mit den entsprechenden Karten bei der Polizei anzeigen.
Warum müssen bei Verlust meines Smartphones auch die digitalen Karten und das OnlineBanking zusätzlich gesperrt werden?
Bei Verlust Ihres Smartphones sollte nicht nur der Mobilfunkzugang, sondern auch alle anderen sicherheitsbedürftigen Anwendungen auf dem Smartphone unverzüglich gesperrt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Ihre digitalen Karten, Ihr OnlineBanking-Zugang und Ihre Social-Media-Zugänge. Denn sonst könnten Betrügerinnen oder Betrüger damit bezahlen oder diese anders missbrauchen.
Werden meine gestohlenen Karten ersetzt?
Nach dem Verlust Ihrer Karte können Sie sich an Ihre Bank wenden, um eine neue Zahlungskarte zu erhalten oder Ihren OnlineBanking-Zugang wieder herzustellen. Ihre Debitkarten und Kreditkarten sind dabei sicherer als Bargeld, denn Scheine und Münzen bekommen Sie nach einem Diebstahl nicht wieder.
Was muss ich machen, wenn ich eine Debitkarte oder Kreditkarte oder ein Smartphone finde?
Geben Sie die Karte oder das Smartphone am besten in der nächsten Polizeidienststelle ab.
Wann handele ich bei Diebstahl oder Verlust meiner Karte oder meines Smartphones mit VR SecureGo plus grob fahrlässig?
Wer den Verlust seiner Karte oder seines Smartphones mit digitalen Karten bemerkt oder diesen hätte bemerken müssen und ihn nicht unverzüglich seiner Bank meldet oder die Karte nicht schnellstmöglich sperren lässt, handelt grob fahrlässig. In diesem Fall haftet der Karteninhaber selbst für entstandene Schäden.